Benutzungsordnung

1 Benutzungsberechtigung

1.1 Jeder Besucher bestätigt durch seine Unterschrift, dass er die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen hat und verpflichtet sich diese einzuhalten. Die Benutzungsordnung in ihrer aktuellen Form ist auf unserer Internetseite und als Aushang in der Ninjahalle veröffentlicht.
1.2 Erst der Erwerb einer gültigen Eintrittskarte berechtigt zum Betreten und Nutzen der Trainingshalle. Eintrittskarten sind nicht übertragbar. Für den Erwerb einer ermäßigten Eintrittskarte muss ein entsprechender, gültiger Ausweis, vorgelegt werden.
1.3 Die unbefugte Nutzung der Ninjahalle – auch einzelner Bereiche – wird mit einer erhöhten Nutzungsgebühr in Höhe von 200,00 € geahndet.
1.4 Bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung kann der/die betroffene Besucher/-in dauerhaft oder auf Zeit von der Benutzung der Sportangebote im Sportpark Kelkheim ausgeschlossen werden. Das Recht der Sportpark Kelkheim GbR, darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen bleibt davon unberührt.

2 Hallenregeln und Haftung

2.1 Generell erfolgt das Benutzen der Ninjahalle sowie der Aufenthalt in der Halle auf eigene Verantwortung und Gefahr.
2.2 Dies gilt insbesondere für die Benutzung der Trainingsgeräte / Trainingsparcours / Hindernisse etc. auch unter Einhaltung der Benutzungsordnung und bei großer Vorsicht können Verletzungen – gerade bei größeren Sturzhöhen – nicht ausgeschlossen werden. Um die Verletzungsrisiken zu minimieren bedarf es gewisser Verhaltensgrundregeln. Aus Sicherheitsgründen darf immer nur eine Person am Hindernis trainieren. Der Sturzbereich darunter ist immer frei zu halten.
2.3 Grundsätzlich ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Wenn die Regeln des Betreibers nicht eingehalten werden, lehnen diese bei Unfällen explizit jegliche Haftung ab. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen solle, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von der Sportpark Kelkheim GbR, ihren gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder sonstigen von ihr beauftragten Personen nicht gehaftet, es sei denn, der Schaden ist durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden.
2.4 Trainieren unter Einwirkung von Alkohol, Drogen oder ähnlichem ist grundsätzlich verboten.
2.5 Essen und Trinken ist nur in der dafür vorgesehenen "Chillarea" erlaubt.
2.6 Das Betreten der Trainingsfläche ist nur mit sauberen Hallenturnschuhe erlaubt. Leihschuhe können am Tresen gegen Gebühr ausgeliehen werden.
2.7 Das Verändern von Hindernissen ist nur den Mitarbeitern der Sportpark Kelkheim GbR oder deren Beauftragten gestattet. Lose oder beschädigte Teile sind dem Personal unverzüglich zu melden.
2.8 Jeder Unfall bei dem ein Kunde zu Schaden gekommen ist, muss dem Personal unverzüglich gemeldet werden.
2.9 Benutzer der Ninjahalle sind aufgefordert, fehlbare Personen zurechtzuweisen oder dem Personal zu melden.

3 Öffnungszeiten

3.1 Das Betreten und Nutzen der Trainingshalle ist nur während der Öffnungszeiten erlaubt. Die aktuellen Öffnungszeiten werden auf unserer Internetseite und durch Aushang im Sportpark Kelkheim bekanntgegeben.

4 Kinder und Jugendliche

4.1 Kinder unter 8 Jahren dürfen sich nur in unmittelbarer Begleitung eines Aufsichtsberechtigten und nur im Mini-Ninja-Bereich des Sportpark Kelkheim aufhalten. Benutzt werden dürfen, ebenfalls nur in Begleitung bzw. direkter Beaufsichtigung eines Aufsichts- oder Erziehungsberechtigten die hierfür vorgesehenen Bereiche. Die Einverständniserklärung ist zu Beginn der Veranstaltung im Original und unterschrieben vorzulegen. 8 bis 18 jährige Kinder müssen eine unterschriebene und vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung eines Erziehungs- oder Aufsichtsberechtigten zu Beginn der Veranstaltung im Original vorlegen.
4.2 Spielen und insbesondere Toben in der Ninjahalle und / oder Trainingsbereich ist verboten.
4.3 Die anwesenden Eltern, Erziehungs- oder Aufsichtsberechtigten haben hierfür die volle Verantwortung. Bei Nichtbeachtung und wiederholten Vorkommen, kann das Personal vor Ort einen umgehenden Verweis aus der Halle aussprechen. Eine Rückerstattung der Eintrittsgebühr erfolgt nicht.

5 Leihmaterial

5.1 Leihmaterial ist mit größter Sorgfalt zu behandeln. Der Entleiher verpflichtet sich bei Verlust des Leihmaterials dieses zum Listenpreis zu ersetzen.
5.2 Leihmaterial ist vor Gebrauch auf offensichtliche Mängel zu überprüfen. Mängel müssen sofort gemeldet werden. Bei Beschädigung oder unsachgemäßen Gebrauch ist die Sportpark Kelkheim GbR berechtigt Schadenersatz zu verlangen.
5.3 Der Verleih erfolgt nur für die Dauer eines Ausleihtages bzw. die Dauer des Aufenthaltes an einem Kalendertag. Das Leihmaterial muss am Ausleihtag bis spätestens 15 Minuten vor Betriebsschluss an der Kasse / Tresen zurückgegeben werden. Andernfalls fallen Leihgebühren in gleichen Höhe für jeden weiteren Tag an. Neben der Leihgebühr ist ein Pfand zu entrichten. Die Art des Pfands erfahren Sie am Tresen.
5.4 Das Leihmaterial darf nur in der Ninjahalle der Sportpark Kelkheim GbR benutzt werden.
5.5 Leihmaterial, insbesondere Schuhe, dürfen nicht in den Sanitärbereichen getragen werden.

6 Gruppen und Kurse

6.1 Kurse dürfen nur mit vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsleitung abgehalten werden und müssen mind. 24 Stunden vor Kursbeginn schriftlich per mail an info(at)sportpark-kelkheim.de angemeldet werden. Die schriftliche Bestätigung, durch die Geschäftsleitung, ist am Kurstag vom Kursleiter am Tresen in der Ninjahalle vor Kursbeginn vorzulegen.
6.2 Bei geleiteten Gruppenveranstaltungen hat/haben der/die jeweilige Leiter/Leiterin der Gruppenveranstaltungen dafür einzustehen, dass die Benutzungsordnung von den Mitgliedern/Teilnehmern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Leiter/Leiterin einer geleiteten Gruppenveranstaltung müssen volljährig sein. Minderjährige einer geleiteten Gruppenveranstaltung benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung (siehe auch Punkt 4.1)

7 Sonstiges

7.1 Für Wartung, Instandhaltung, Wettkämpfe oder sonstige Veranstaltungen können Teilbereiche oder die gesamte Ninjahalle für den normalen Trainingsbetrieb geschlossen sein. Eine Schließung der gesamten Ninjahalle wird durch Aushang oder auf der Internetseite mind. 8 Tage im Vorfeld angekündigt. In den genannten Fällen, besteht für Besitzer von Dauerkarten kein Anspruch auf Rück- oder Teilerstattung.
7.2 Rauchen ist in allen Räumen und mind. 15 Meter vor den Eingängen zum Sportpark Kelkheim nicht erlaubt.
7.3 Für Garderobe und Wertsachen haftet die Sportpark Kelkheim GbR nicht. Das gilt auch für Diebstähle aus Spinden, Wertfächern oder ähnlichen.
7.4 Fundsachen werden gesammelt und in einer Fundkiste – öffentlich zugängig – 12 Monate aufbewahrt. Es besteht hierfür keine Haftung.
7.5 Für sonstige Sachschäden haftet die Sportpark Kelkheim GbR nicht, außer bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder für eine vorsätzliche oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen von ihr beauftragten Personen.
7.6 Die Benutzer haben die gesamte Anlage, inklusive der Parkplätze, sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Reste von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken, Papieren und Verpackungen aller Art müssen wieder mitgenommen werden und können nicht im Sportpark Kelkheim entsorgt werden.
7.7 Alle Besucher erklären sich damit einverstanden, dass alle Aktivitäten per Videoüberwachung aufgezeichnet, die Aufnahmen gespeichert und im Bedarfsfall hierauf zurückgegriffen werden kann. Der Umstand der Beobachtung wird durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der DSGVO werden eingehalten. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich mind. 48 Stunden vor ihrem Besuch schriftlich an unsere Geschäftsleitung unter info(at)sportpark-kelkheim.de oder unserem Datenschutz-Beauftragten unter datenschutz(at)hamecher.de.
7.8 Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
7.9 Fahrräder müssen vor der Anlage abgestellt werden. Eine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl wird nicht übernommen.
7.10 Die Sportpark Kelkheim GbR erhebt, verarbeitet und nutzt personengebundene Daten der Kunden selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung der Nutzung der Anlage dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Eine Weitergabe von Daten an Dritte für kommerzielle Zwecke (Werbung) findet nicht statt. Sie haben jederzeit die Möglichkeit Auskunft über die gespeicherten Daten, zur anschließenden Löschunh oder Aktualisierung zu fordern. Daten werden, abhängig von den vorgegebenen gesetzlichen Fristen, auf Ihren Wunsch zeitnah gelöscht.

Kelkheim den 01.01.2021

 

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