Sportangebot Waldseilgarten Einverständniserklärung

Einverständniserklärung

Vor dem Betreten des Waldseilgartens wird jeder Teilnehmer nach der unterschriebenen Einverständniserklärung gefragt, in der unter anderem Sicherheitshinweise für die Benutzung der Parcours enthalten sind.

Jeder Teilnehmer muss diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB ) vor Betreten des Waldklettergartens durchlesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift für sich und die ihm angeschlossenen Teilnehmer, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und mit ihnen einverstanden ist. Die Sorgeberechtigten von minderjährigen Teilnehmern müssen diese AGB ́s durchlesen und mit den minderjährigen Teilnehmern durchsprechen, bevor der Waldseilgarten betreten wird. Der Sorgeberechtigte bestätigt dies ebenfalls mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular.

Die einzelnen Punkte:

1. Das Begehen der kompletten Anlage erfolgt …

… für alle Teilnehmer auf eigenes Risiko und Gefahr. Das Begehen der kompletten Anlage erfolgt für alle Teilnehmer auf eigenes Risiko und GefahrBei Verletzungen an/durch Schraubverbindungen, Stahlseilen, Seilrollen, Holzsplitter, Teilen der Übungen, Äste, unwegsames Gelände usw., oder bei Beschädigungen z.B. von Kleidungsstücken, Handy, Kamera usw. übernimmt der Betreiber keine Haftung. Eine Haftung der Betreiber für Vorsatz bleibt hiervon unberührt. Ebenso übernehmen wir keine Haftung für den Verlust von Garderober, Wertgegenständen o.Ä..

2. Die Anlage ist für alle Besucher begehbar …

… die nicht an einer Krankheit oder eines psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Klettergartens eine Gefahr für die eigene Gesundheit und/oder die anderer Personen darstellen könnten. Im Alter von bis zu 7 Jahren ist die direkte Begleitung eines Erwachsenen erforderlich, das Umhängen der Selbstsicherungen muss durch den begleitenden Erwachsenen erfolgen. Kinder und Jugendliche von 8-bis 10 Jahre müssen in Kletterbegleitung eines Erwachsenen sein – Verhätnis 1 Erw. max. 3 Kinder.

Alle anderen Jugendlichen müssen im Begleitung eines Erziehungsberechtigten sein, alternativ kann eine Einverständnis- erklärung des Erziehungsberechtigten vorgelegt werden, dass der Waldseilgarten ohne Erwachsenen besucht werden darf. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Erziehungsberechtigte, dass er die AGB ́s gelesen und sein/e Kind/er darüber aufgeklärt hat. Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, sind nicht berechtigt, den Waldseilgarten zu begehen. Beachten Sie die für das jeweilige Alter freigegebenen Parcoure.

3. Es dürfen beim Begehen des Waldseilgartens …

… keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder z.B. durch Herunterfallen für andere darstellen ( Taschen, Rucksäcke, Schmuck, Uhren, Mobiltelefone, Kameras etc. ). Lange Haare sind in geeigneter Weise kurz zu binden (Haarnetze, Haargummis, usw. ), um ein Verklemmen an den Elementen, Stahlseilen, Übungen und an der Seilrolle zu verhindern.

4. Sämtliche Anweisung und Entscheidungen

… des Betreibers sind bindend. Bei Zuwiderhandlung oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers können die betreffenden Teilnehmer vom Besuch des Waldseilgarten ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf die Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Bei Zuwiderhandlung oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers übernimmt der Betreiber keine Haftungen für die damit verbunden Schäden, Unfälle und Verletzungen.

5. Jeder Teilnehmer muss an der Sicherheitseinweisung …

… vor dem Begehen des Waldseilgartens teilnehmen. Die ausgeliehene Ausrüstung ( Helm, Gurt usw. ) muss nach der Anweisung der Sicherheitseinweisung benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar und darf während der Begehung des Waldklettergartens nicht abgelegt werden.

Sie muss 3 Stunden nach Aushändigung wieder zurückgegeben werden, soweit kein Zusatz-programm im Team-/Partnerparcour gebucht wurde. Bei Überschreitung der Rückgabezeit ist der Betreiber berechtigt, eine Nachzahlung, von 5,- Euro pro angefangener 1⁄2 Stunde einzufordern. Die Kletteranlage darf mit der ausgeliehenen Ausrüstung nicht verlassen werden.

6. Der Betreiber behält sich das Recht vor …

… den Betrieb der kompletten Anlage oder Teile der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen (Sturm, Gewitter, Starkregen etc.) einzustellen. Es erfolgt in diesem Falle keine Erstattung des Eintrittspreises. Beendet der Gast den Besuch des Waldseilgartens frühzeitig aus eigenem Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.

7. Jede Übungen zwischen den Baumpodesten …

… darf nur max. einer Person gleichzeitig begangen werden. Auf den Baumpodesten dürfen sich max. 3 Personen gleichzeitig aufhalten. An den Seilrutschen muss grundsätzlich immer gebremst werden, um einen starken Aufprall an den Bäumen und dem Ankunftspodest zu verhindern. Die Schutzhandschuhe sind dabei unbedingt zu tragen. Die Seilrutschen dürfen erst benutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass sich auf den Ankunftspodesten keine Personen im Ankunftsbereich aufhalten.

8. In der gesamten Kletteranlage besteht Rauchverbot …

… vor allem im Gurtzeug. Bei einer Zuwiederhandlung ist eine sofortige Gebühr in Höhe von 150.-- Euro fällig.

9. Das Fertigen von Foto- oder Filmmaterial …

… zu gewerblichen Zwecken ist auf der gesamten Anlage des Erlebniskletterwaldes verboten! Der Betreiber des Erlebniskletterwaldes behält sich das Recht vor, auf der gesamten Anlage eigene Foto- und Filmaufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken vorzunehmen. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, so ist dies dem Betreiber ausdrücklich im Vorfeld anzuzeigen.

10. Beim Nichterscheinen von Teilnehmern …

… angemeldeter Gruppen behält sich der Betreiber das Recht vor, den Eintrittspreis der nicht erschienenen Person einzufordern, die eine Toleranzschwelle von 10 % der angemeldeten und bestätigten Gesamtgruppenstärke übersteigen.

11. Jede Person muss sich stets mit den Karabinern selbst sichern

Eltern müssen sich über die sachgerechte Sicherung ihrer Kinder stets vergewissern. Die Sicherheitskarabiner müssen immer im roten Sicherungsseil oder im Seilrutschenseil eingehängt sein, es dürfen nie beide Sicherheitskarabiner gleichzeitig ausgehängt sein.

12. Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein …

… tritt an ihre Stelle die diesbezügliche gesetzliche Regelung. Die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bleibt hiervon unberührt.


13. Einverständniserklärung für die Teilnahme Minderjähriger …

… im Waldseilgarten Kelkheim GmbH. Hiermit erlaube ich als Erziehungsberechtigter von : Vor- und Nachnahme / n mit Geburtsdatum: